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Verkehrsrecht

Die Zahl der motorisierten Verkehrsteilnehmer wächst stetig, so dass auch das Risiko eines Verkehrsunfalls steigt. Als Betroffener kommt es nicht nur zur Korrespondenz mit der eigenen oder der gegnerischen Versicherung. In den meisten Fällen werden polizeiliche Ermittlungsverfahren oder Bußgeldverfahren eingeleitet. Aufgrund der vielen Kürzungen im Rahmen der Unfallregulierung sieht man sich häufig den Versicherern ausgeliefert gegenüber stehen.

Unsere Beratung umfasst dazu insbesondere:

Im Zivilrecht

  • Unfallregulierung im In- und Ausland gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers
  • Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
  • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Kaskoversicherung

Im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht

  • Verteidigung im Strafverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit Trunkenheitsfahrten, mit Unerlaubten Entfernen vom Unfallort oder fahrlässiger Körperverletzung
  • Verteidigung im Bußgeldverfahren, insbesondere bei Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Abstandsverstößen und der damit verbundenen Verhängung von Fahrverboten
  • Beratung im Verfahren über die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (MPU)