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Strafrecht

Der Gedanke, dass ein strafrechtliches Verfahren anhängig ist, ist für die Betroffenen ein gern verdrängtes Thema. Einem Ermittlungsverfahren folgt aber nicht in allen Fällen eine Verurteilung.
In einigen Fällen kommt es nur wegen schlechter Ermittlungen zu Anklageschriften/Verurteilungen oder Strafbefehlen. Die Betroffenen finden sich aus Scham gegenüber ihren Mitmenschen auch meist mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe oder mit einem Strafbefehl ab, obwohl sie sich keiner Schuld bewusst sind.

Eine strafrechtliche Verurteilung hat nicht nur Auswirkungen im persönlichen Umfeld, sondern auch im Arbeitsleben. Gegen die strafrechtliche Macht der Staatsanwaltschaft sollte sich ein Betroffener zur Wehr setzen und einen Anwalt einschalten. Hinsichtlich der Kosten gibt es die Möglichkeit der Pflichtverteidigung und der Beratungshilfe. So kann sich fast jeder einen Anwalt leisten.

Unsere Beratung umfasst dazu insbesondere:

  • Beratung und Vertretung im Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung in der gerichtlichen Hauptverhandlung
  • Wiederaufnahme von Strafsachen
  • Strafprozessuale Revision
  • Ordnungswidrigkeitsrecht