14.09.2011 15:28
Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel als Schätzgrundlage geeignet
Mit Urteil vom 12.04.2011 (Az.: VI ZR 300/09) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel grundsätzlich zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten geeignet sind. Da die Listen ferner nur als Grundlage einer Schätzung dienen, kann das im Einzelfall zuständige Gericht im Rahmen seines Ermessens auch von den Listen – etwa durch Zu- oder Abschläge – abweichen.
Für die gerichtliche Geltendmachung nicht vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommener Mietwagenkosten bedeutet dies, dass die Bevorzugung einer der beiden Listen noch weniger als zuvor mit der hinreichenden Sicherheit vorausgesagt werden kann.