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14.09.2011 15:27

Keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister bei Verzicht auf Fahrerlaubnis

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG werden im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer Sperre nach § 69a StGB alle vor dieser Entscheidung angesammelten Punkte gelöscht. In einem in letzter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 03.03.2011, Az.: 3 C 1.10) geführten Rechtsstreit hatte sich ein Betroffener gegen die Anordnung eines Aufbauseminars mit der Begründung gewehrt, dass sein freiwilliger Verzicht auf die Fahrerlaubnis in entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 2 Satz 3 StVG zu einer Reduzierung seines Punktekontos geführt habe. Er war sodann der Ansicht, dass die Fahrerlaubnisbehörde ihm gegenüber auf Grund der verringerten Punktezahl kein Aufbauseminar anordnen durfte. Das Bundesverwaltungsgericht ist dieser Rechtsansicht nicht gefolgt. Nach Ansicht des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts hat der Gesetzgeber die Punktereduzierung bewusst auf die Fälle beschränken wollen, in denen die Fahrerlaubnis seitens der Behörde entzogen oder von einem Gericht eine entsprechende Sperre als Maßregel verhängt wird. Der freiwillige Verzicht auf die Fahrerlaubnis führt hingegen nicht zu einer Punktereduzierung.

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