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Fuhrparkrecht

Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeiter Dienstwagen zur Verfügung. Die für den Fuhrpark Verantwortlichen werden mit Bestimmungen konfrontiert, die aus verschiedenen Rechtsgebieten stammen, zum Beispiel aus dem Straßenverkehrsrecht, dem Arbeitsrecht, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder dem Versicherungsrecht.

Bei der Verletzung der verschiedenen Vorschriften drohen dem Fuhrparkverantwortlichen persönliche Konsequenzen, wie Geldbußen, Eintragungen in der Verkehrssünderkartei, Verlust des Versicherungsschutzes und teilweise sogar Haftstrafen. Deshalb ist es wichtig, die Haftung im zulässigen Umfang zu delegieren und dies rechtssicher zu dokumentieren.

Allerdings sind nicht nur die Fuhrparkverantwortlichen betroffen, sondern auch die Nutzer der Dienstwagen. Als Autofahrer kann man sehr schnell mit der Straßenverkehrsordnung konfrontiert werden. Wir beraten die Mitarbeiter der Unternehmen im Bereich des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts.

Unsere Beratung umfasst dazu insbesondere:

  • Beratung und Betreuung bei der Strukturierung des Fuhrparks
  • Beratung und Betreuung in allen Fragen des Fuhrparkrechts
  • Beratung und Betreuung bei der Einführung von Führerscheinkontrollen
  • Überprüfung und Erarbeitung von Dienstwagenüberlassungsverträgen
  • Überprüfung und Erarbeitung von Dienstwagenrichtlinien
  • Überprüfung und Erarbeitung von Poolfahrzeugrichtlinien
  • Schadensmanagement
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Beratung und gerichtliche Vertretung in Bußgeldsachen
  • Beratung und gerichtliche Vertretung in Strafsachen